Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden. Ein Themendossier
Nach mehreren gescheiterten Anläufen an der Landsgemeinde erteilte das Bundesgericht im November 1990 den Innerrhoder Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene. 1991 übten erstmals nicht nur Männer im Landsgemeinde-Ring ihre politischen Rechte aus. Diese verzögerte politische Gleichberechtigung war damals ein emotionales, weit über den Kanton hinaus diskutiertes Thema, und sie ist es bisweilen bis heute.
In der Kantonsbibliothek und im Landesarchiv werden zahlreiche Dokumente über diesen langjährigen, zähen Prozess aufbewahrt. Nun stehen die wichtigsten Dokumente in digitaler Form der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Zu finden sind zum Beispiel die Protokolle der Landsgemeinde und des Grossen Rates, Fotos der ersten Landsgemeinde mit Frauen 1991, eine Tonaufnahme der Landsgemeinde von 1969, an der erstmals über das Frauenstimmrecht abgestimmt wurde, oder schliesslich das entscheidende Bundesgerichtsurteil von 1990.
Quellen zum Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden >
Abbildung: Die erste Innerrhoder Landsgemeinde mit Frauen, 1991 (Fotoarchiv der Appenzeller Zeitung im Landesarchiv Appenzell I. Rh.) >