Ausserrhoder Amtsblatt ab 1834. Entdeckungsreise hinter die «Fassade» der amtlichen Publikation

Das erste Amtsblatt von Appenzell Ausserrhoden erschien am 8. Dezember 1834. Dies, nachdem die Landsgemeinde im August der ersten Kantonsverfassung von Appenzell Ausserrhoden zugestimmt hatte. Darin steht in Artikel 4 geschrieben, dass der Grosse Rat – damals das gesetzgebende Organ im Kanton – seine Verhandlungen und Beschlüsse durch den Druck bekannt machen soll.

Das Amtsblatt als staatliches Publikationsorgan wies ab 1842 zwei Teile auf: Im ersten Teil wurden die Verhandlungen und Beschlüsse der Landsgemeinde, des Grossen Rats, des zweifachen Landrats, der eidgenössischen Tagsatzung sowie der Standeskommission (Vorgänger des Regierungsrats) wiedergegeben. Zu diesen Beschlüssen kamen im zweiten Teil eine Menge amtlicher Anzeigen und Bekanntmachungen der kantonalen und kommunalen Verwaltungen dazu sowie Mitteilungen wie Schuldenrufe, Niederlassungsbewilligungen und Fahndungen.

Das Amtsblatt ist in der Sprache der Behörden gehalten. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch viele spannende sowie persönliche Geschichten und Schicksale hinter der «Fassade» der amtlichen Publikation entdecken.

Amtsblatt des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1834 bis Juni 2020 >
Amtsblatt des Kantons Appenzell Ausserrhoden ab Juli 2020 >

Abbildung: Das Amtsblatt wird im Staatsarchiv und in der Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden aufbewahrt. Die einzelnen Ausgaben wurden jährlich gebunden und auf dem Buchrücken beschriftet. Ende Juni 2020 wurde die gedruckte Publikation eingestellt. Seit dem 3. Juli 2020 erscheint das Amtsblatt ausschliesslich digital. >